Andre Grossfeld
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Vorbemerkung:
Die allgemeinen Bedingungen gelten sowohl für individuelle Reservierungen als auch für die Überlassung der Räumlichkeiten der LEIB & SEELE Gastro GmbH zur Durchführung von Veranstaltungen und alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen, einschließlich Caterings und Ausser-Haus-Veranstaltungen. Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung sonstiger Räume, Vitrinen, Wand- und anderer Flächen sowie auch von Räumlichkeiten, Vitrinen und Flächen in mit der LEIB & SEELE Gastro GmbH verbundenen Veranstaltungsbereichen wie angemietete Locations und dergleichen. Vertragspartner ist der Veranstalter / Besteller und die LEIB & SEELE Gastro GmbH. Bei Exklusivbuchungen verlangt die LEIB & SEELE Gastro GmbH vom Veranstalter / Besteller eine angemessene Vorauszahlung.

1. Die Reservierung von Plätzen oder Räumlichkeiten und Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der schriftlichen Bestätigung durch die LEIB & SEELE Gastro GmbH für diese sowie für den Besteller / Veranstalter bindend. Die Überlassung von Räumen, Vitrinen und Flächen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- und Weitervermietung von Räumen, Vitrinen oder Flächen bedarf der schriftlichen Genehmigung des LEIB & SEELE Gastro GmbH.

2. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist sie in den Preisen (außer Raummieten) eingeschlossen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung 120 Tage, so behält sich die LEIB & SEELE Gastro GmbH das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen.

3. Die Rechnungen des LEIB & SEELE Gastro GmbH sind sofort und ohne Abzug zahlbar.

4. Der Besteller / Veranstalter muss der LEIB & SEELE Gastro GmbH die endgültige Zahl der Teilnehmer spätestens 3 Werktage vor dem Termin der Veranstaltung / Reservierung mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Abweichungen der Teilnehmerzahl nach unten werden bis zu maximal 5% berücksichtigt und der Abrechnung zu Grunde gelegt, darüber hinaus gehende Abweichungen können nicht berücksichtigt werden und gehen zu Lasten des Veranstalters / Bestellers. Bei Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zu Grunde gelegt. Jede Abweichung der Personenzahl ist im Vorfeld mit der LEIB & SEELE Gastro GmbH abzusprechen.

5. Kann eine Reservierung oder Veranstaltung nicht wahrgenommen / durchgeführt werden, ohne dass die LEIB & SEELE Gastro GmbH dies zu verantworten hat, so behält die LEIB & SEELE Gastro GmbH den Anspruch auf Zahlung von Umsatzausfall / Miete, je nach dem, zu welchem Zeitpunkt die Reservierung / Veranstaltung aufgehoben wird und welche zusätzlichen Leistungen, insbesondere Verköstigung, vorgesehen waren, hat die LEIB & SEELE Gastro GmbH auch Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die Höhe der Miete und der Vergütung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung der LEIB & SEELE Gastro GmbH. Dem Besteller / Veranstalter bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden des LEIB & SEELE Gastro GmbH nachzuweisen.

6. Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen, kann die LEIB & SEELE Gastro GmbH von da ab das Bediengeld aufgrund Einzelnachweises abrechnen, soweit das vereinbarte Entgelt nicht bereits eine Zeitdauer über Mitternacht hinaus berücksichtigt.



7. Der Besteller / Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigung, die durch Teilnehmer, Mitarbeiter oder sonstige Hilfskräfte verursacht worden sind, ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen. Die LEIB & SEELE Gastro GmbH kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Die LEIB & SEELE Gastro GmbH haftet für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände nur bei Verschulden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

8. Soweit die LEIB & SEELE Gastro GmbH für den Besteller / Veranstalter Einrichtungen oder Gegenstände von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Bestellers / Veranstalters, der Besteller / Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung bzw. der Gegenstände und stellt die LEIB & SEELE Gastro GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen / Gegenstände frei.

9. Der Besteller / Veranstalter darf Speisen und Getränke grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (nationale Spezialitäten etc.) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden, in diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. ein Deckungsbeitrag („Korkgeld“) berechnet.

10. Zeitungsanzeigen, Poster, Plakate und andere Drucksachen wie z.B. Einladungen, die Hinweise auf die LEIB & SEELE Gastro GmbH oder deren Betreiber enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung der LEIB & SEELE Gastro GmbH. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen des LEIB & SEELE Gastro GmbH oder seiner Betreiber beeinträchtigt, so hat das LEIB & SEELE Gastro GmbH das Recht, die Reservierung / Veranstaltung abzusagen. In diesem Falle gilt Ziffer 5 der AGBs (Zahlung der Miete und einer Vergütung) entsprechend.

11. Hat das LEIB & SEELE Gastro GmbH oder deren Betreiber begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Reservierung / Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, kann es die Veranstaltung absagen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des LEIB & SEELE Gastro GmbH.

13. Sollte eine Bestimmung der allgemeinen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Bestimmung. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden.

14. Änderungen von Vereinbarungen, Speisen oder Getränken und Abläufen bleiben dem LEIB & SEELE Gastro GmbH vorbehalten, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des LEIB & SEELE Gastro GmbH für den Besteller / Veranstalter zumutbar ist.


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