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Vorbemerkung:
Die allgemeinen Bedingungen gelten sowohl für individuelle
Reservierungen als auch für die Überlassung der Räumlichkeiten
der LEIB & SEELE Gastro GmbH zur Durchführung von Veranstaltungen
und alle mit diesen zusammenhängenden weiteren Leistungen
und Lieferungen, einschließlich Caterings und Ausser-Haus-Veranstaltungen.
Sie gelten in gleicher Weise für die Überlassung sonstiger
Räume, Vitrinen, Wand- und anderer Flächen sowie auch
von Räumlichkeiten, Vitrinen und Flächen in mit der
LEIB & SEELE Gastro GmbH verbundenen Veranstaltungsbereichen
wie angemietete Locations und dergleichen. Vertragspartner ist
der Veranstalter / Besteller und die LEIB & SEELE Gastro GmbH.
Bei Exklusivbuchungen verlangt die LEIB & SEELE Gastro GmbH
vom Veranstalter / Besteller eine angemessene Vorauszahlung.
1. Die Reservierung von Plätzen oder Räumlichkeiten
und Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen
und Leistungen werden mit der schriftlichen Bestätigung durch
die LEIB & SEELE Gastro GmbH für diese sowie für
den Besteller / Veranstalter bindend. Die Überlassung von
Räumen, Vitrinen und Flächen begründet ein Mietverhältnis.
Eine Unter- und Weitervermietung von Räumen, Vitrinen oder
Flächen bedarf der schriftlichen Genehmigung des LEIB &
SEELE Gastro GmbH.
2. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist sie in
den Preisen (außer Raummieten) eingeschlossen. Eine Erhöhung
der Mehrwertsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers. Überschreitet
der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung
120 Tage, so behält sich die LEIB & SEELE Gastro GmbH
das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen.
3. Die Rechnungen des LEIB & SEELE Gastro GmbH sind sofort
und ohne Abzug zahlbar.
4. Der Besteller / Veranstalter muss der LEIB & SEELE Gastro
GmbH die endgültige Zahl der Teilnehmer spätestens 3
Werktage vor dem Termin der Veranstaltung / Reservierung mitteilen,
um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Abweichungen
der Teilnehmerzahl nach unten werden bis zu maximal 5% berücksichtigt
und der Abrechnung zu Grunde gelegt, darüber hinaus gehende
Abweichungen können nicht berücksichtigt werden und
gehen zu Lasten des Veranstalters / Bestellers. Bei Abweichung
der Teilnehmerzahl nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche
Teilnehmerzahl zu Grunde gelegt. Jede Abweichung der Personenzahl
ist im Vorfeld mit der LEIB & SEELE Gastro GmbH abzusprechen.
5. Kann eine Reservierung oder Veranstaltung nicht wahrgenommen
/ durchgeführt werden, ohne dass die LEIB & SEELE Gastro
GmbH dies zu verantworten hat, so behält die LEIB & SEELE
Gastro GmbH den Anspruch auf Zahlung von Umsatzausfall / Miete,
je nach dem, zu welchem Zeitpunkt die Reservierung / Veranstaltung
aufgehoben wird und welche zusätzlichen Leistungen, insbesondere
Verköstigung, vorgesehen waren, hat die LEIB & SEELE
Gastro GmbH auch Anspruch auf eine angemessene Vergütung.
Die Höhe der Miete und der Vergütung ergeben sich aus
der Auftragsbestätigung der LEIB & SEELE Gastro GmbH.
Dem Besteller / Veranstalter bleibt vorbehalten, einen geringeren
Schaden des LEIB & SEELE Gastro GmbH nachzuweisen.
6. Bei Veranstaltungen, die über Mitternacht hinausgehen,
kann die LEIB & SEELE Gastro GmbH von da ab das Bediengeld
aufgrund Einzelnachweises abrechnen, soweit das vereinbarte Entgelt
nicht bereits eine Zeitdauer über Mitternacht hinaus berücksichtigt.
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7. Der Besteller / Veranstalter hat für Verluste oder Beschädigung,
die durch Teilnehmer, Mitarbeiter oder sonstige Hilfskräfte
verursacht worden sind, ebenso einzustehen wie für Verluste
oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat. Es obliegt
dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen
abzuschließen. Die LEIB & SEELE Gastro GmbH kann den
Nachweis solcher Versicherungen verlangen. Die LEIB & SEELE
Gastro GmbH haftet für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter
Gegenstände nur bei Verschulden im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen.
8. Soweit die LEIB & SEELE Gastro GmbH für den Besteller
/ Veranstalter Einrichtungen oder Gegenstände von Dritten
beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Bestellers
/ Veranstalters, der Besteller / Veranstalter haftet für
die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe
dieser Einrichtung bzw. der Gegenstände und stellt die LEIB
& SEELE Gastro GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus
der Überlassung dieser Einrichtungen / Gegenstände frei.
9. Der Besteller / Veranstalter darf Speisen und Getränke
grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (nationale
Spezialitäten etc.) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung
getroffen werden, in diesen Fällen wird eine Servicegebühr
bzw. ein Deckungsbeitrag („Korkgeld“) berechnet.
10. Zeitungsanzeigen, Poster, Plakate und andere Drucksachen wie
z.B. Einladungen, die Hinweise auf die LEIB & SEELE Gastro
GmbH oder deren Betreiber enthalten, bedürfen grundsätzlich
der schriftlichen Zustimmung der LEIB & SEELE Gastro GmbH.
Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung und werden
dadurch wesentliche Interessen des LEIB & SEELE Gastro GmbH
oder seiner Betreiber beeinträchtigt, so hat das LEIB &
SEELE Gastro GmbH das Recht, die Reservierung / Veranstaltung
abzusagen. In diesem Falle gilt Ziffer 5 der AGBs (Zahlung der
Miete und einer Vergütung) entsprechend.
11. Hat das LEIB & SEELE Gastro GmbH oder deren Betreiber
begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Reservierung
/ Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit
oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle
höherer Gewalt, kann es die Veranstaltung absagen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des LEIB
& SEELE Gastro GmbH.
13. Sollte eine Bestimmung der allgemeinen Bestimmungen unwirksam
sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen
nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst
nahe kommende gültige Bestimmung. Abweichende Vereinbarungen
oder Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden.
14. Änderungen von Vereinbarungen, Speisen oder Getränken
und Abläufen bleiben dem LEIB & SEELE Gastro GmbH vorbehalten,
soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des LEIB
& SEELE Gastro GmbH für den Besteller / Veranstalter
zumutbar ist.
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